www.max-burger.eu


Sehr geehrter Herr Dr. Michel,


für 30.000 Menschen läuft mit Beginn des nächsten Jahres die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ab. Sie gehören zur Gruppe der langjährig Geduldeten, für die eine befristete, besondere Bleibe-rechtsregelung gilt. Passiert nichts, drohen sie in den Status der Duldung zurück zu fallen, so dass Abschiebung droht.


Ein Gesetzentwurf des Bundestages sieht nun eine Verlängerung der Altfallregelung um ein Jahr vor. Danach soll das Aufenthaltsrecht auf Probe nicht durch das Aufenthaltsrecht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 ersetzt werden, sondern es soll nur die Frist bis zum 31. Dezember 2010 verlängert werden.

Gibt es im Landkreis Rottweil Menschen, die zur Gruppe der langjährig Geduldeten gehören? Wir bitten die Kreisverwaltung, uns zu berichten, um wie viel Betroffene es sich handelt. Aus welchen Ländern kommen sie und wie sicher sind diese Länder heute? Wie sind die Familienstrukturen der Betroffen? Sind Kinder dieser Familien in Schul- oder Berufsausbildung?


Sollten in unserem Landkreis von Abschiebung bedrohte Menschen leben, bitten wir Sie, sich dafür einzusetzen, dass von einer Abschiebung abgesehen wird, bis durch Verabschiedung des o.g. Gesetzentwurfes Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hergestellt wird.


Mit freundlichen Grüßen

Max Burger, Reiner Hils




Antwort Landrat Dr. Michel, 5.12.2009


Anfrage Bleiberecht

Ihr Schreiben vom 01.12.2009

 

Sehr geehrter Herr Burger,

zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Landratsamts Rottweil derzeit 27 Personen als langjährig Geduldete im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104a AufenthG sind. Die Großen Kreisstädte haben eine eigene ausländerrechtliche Zuständigkeit, in Schramberg sind ca. 20 - 25 Personen und in Rottweil 5 Personen im Besitz einer solchen Aufenthaltserlaubnis. Ich bitte um Verständnis, dass wir zu diesem Personenkreis keine näheren Angaben machen können.

Die in unserem Zuständigkeitsbereich betroffenen Personen stammen überwiegend aus Bosnien und Herzegowina oder aus dem Kosovo, in Einzelfällen auch aus dem Libanon oder der Türkei.

Es handelt sich überwiegend um Familien mit Kindern. Die Kinder besuchen alle die dem jeweiligen Alter entsprechenden Einrichtungen (Kindergarten oder Schule) bzw. befinden sich in Vorbereitungsiahren oder in Berufsausbildung.

Die Aufenthaltserlaubnisse waren i. d. R. bis 31.12.2009 befristet. In klaren Fällen wurden die Aufenthaltserlaubnisse bereits verlängert. Für die von Ihnen angesprochenen Problemfälle gab es nun eine Lösung über eine Aufnahmeanordnung durch die obersten Landesbehörden (Beschluss der Innenministerkonferenz vom 04.12.2009) gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG. Unter bestimm- ten Voraussetzungen kann demnach die Aufenthaltserlaubnis bis 31.12.2011 verlängert werden.

Dieser Beschluss der Innenministerkonferenz bedurfte noch der Umsetzung in konkrete Anordnungen der Innenministerien der einzelnen Länder. Für den bei uns betroffenen Personen- kreis bedeutet dies zunächst, dass niemand in eine Duldung zurückfallen wird, da bei rechtzeitiger Antragstellung über eine sog. Fiktionswirkung geregelt ist, dass der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung über den Antrag weiter gilt.

Da für die Verlängerung der entsprechenden Aufenthaltstitel eine sehr großzügige Regelung geschaffen wurde, haben alle Betroffenen sehr gute Aussichten au die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels, sofern sie bis 31.01.2010 eigene Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit nachweisen können.

Herr Hils erhält ein gleichlautendes Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolf-Rüdiger Michel

 


Anfrage 8.12.2009
Untere Naturschutzbehörde
100-jährige Kastanienallee in Locherhof


Sehr geehrter Herr Grießer,

in der Ortsmitte von Locherhof (Gemeinde Eschbronn) steht in der Friedhofstraße, eine 1909 gepflanzte, aus 38 Rosskastanien bestehende Allee seit 1981 unter Natur- schutz. Im Verlauf dieser Allee soll demnächst, die unbestritten desolate Oberflächenqualität der Straße, im Rahmen eines "Voll-Ausbaus" erneuert werden.

Es besteht nun unter einigen Anwohnern die Befürchtung, dass es während der Baumaßnahme zur Schädigung von Bäumen - in Krone, Stamm und Wurzelbereich - kommen könnte und dass durch das beabsichtigte Anlegen von Pkw-Stellplätzen, der Boden zwischen den Kastanien zum Nachteil des Wurzelraums komprimiert werden könnte.

Ich ersuche hiermit das Naturschutzamt, sofern nicht ohnehin bereits geschehen, sich diesbezüglich mit der Gemeinde Eschbronn in Verbindung zu setzen und ggf. entsprechende Hilfestellungen anzubieten. Ich gehe selbstredend davon aus, dass die Unversehrtheit und somit der Fortbestand dieser herrlichen Allee bestimmt auch der Gesamtgemeinde Eschbronn und Herrn Bürgermeister Ziegler am Herzen liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Max Burger

(Kreisrat)

 

Antwort Naturschutzamt, Edgar Griesser, 19.12.2009


Sehr geehrter Herr Burger,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rottweil wurde, neben anderen Behörden im Rahmen des von der Gemeinde Eschbonn durchgeführten Bebauungsplanverfahrens "Friedhofstraße - Bergstraße - Lackendorfer Weg" beteiligt.

In der entsprechenden Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wurde die Gemeinde Eschbonn darauf hingewiesen:

„Die Kastanienallee ist als geschützter Bestand nach § 33 NatSchG per Rechtsverordnung vom 8.10.1981 ausgewiesen. Der Bebauungsplan sieht in den planungsrechtlichen Festsetzungen eine Pflanzbindung zur Erhaltung der Bäume vor. Des Weiteren sind im Zuge von Bauarbeiten im Bereich der eingetragenen Baumstandorte besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Festsetzungen sind strikt einzuhalten. Für den Schutz der Bäume bei den Baumaßnahmen ist die DIN 18920 anzuwenden."

Die Gemeinde wurde daher hinreichend über die Bedeutung des Erhaltes der Kastanienallee informiert. Ihr obliegt es, die entsprechenden Schutzmaßnahem bei einer Bauausführung zu beachten. Im Übrigen wäre mir nicht bekannt, dass die Gemeinde je eine andere Haltung eingenommen hätte.

Sollte die Gemeinde zusätzliche Unterstützung seitens der unteren Naturschutzbehörde benötigen, stehen wir gerne im Bereich des unsererseits Machbaren zur Verfügung.

Abschließend darf ich Ihnen besinnliche Feiertage und alles Gute im neuen Jahr 2010 wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Edgar Griesser

Landratsamt Rottweil

Leiter Bau-, Naturschutz-, Gewerbeaufsichtsamt

 

Foto: Anja Schmidt


Schwarzwälder Bote, 23.4.2009


Dietingen - Landwirt plant Biogasanlage: Erst Ortstermin


Eine geplante Biogasanlage beschäftigt die Gemüter in Dietingen. Während der Ortschaftsrat den Bauantrag wohlwollend diskutiert, kamen Vorbehalte aus den Reihen der Bürger, die in jüngster Sitzung zahlreich erschienen sind.

Die letzten Zweifel der Räte, die gegen eine Biogasanlage gesprochen hätten, verschwanden bei einer Vorort-Besichtigung der Biogasanlage in Zimmern. Die Biogasanlage in Zimmern sei mit der von Landwirt Gerhard Schneider geplanten vergleichbar, sagte Ortsvorsteher Thomas Willekes.

Und deshalb sei auch in Dietingen weder eine starke Geruchsentwicklung, noch eine Lärm- belästigung zu erwarten. Auch angesichts der Tatsache, dass die Zimmerner Anlage schon vor fünf Jahren gebaut wurde und sich die Technik inzwischen deutlich verbessert habe. Den einzigen Vorbehalt der Räte stellte sich angesichts der Fermentierbehälter.

Während die Behälter andernorts im Erdreich versenkt seien, schließt die Landwirtschaftsbehörde dies für das Gebiet am Bohlweg zwischen der Friedhofsanlage und dem Gehöft von Gerhard Schneider aus. Die Fermenter könnten dort nur einen Meter in den Boden versenkt werden, berichtete Willekes, weshalb sie bei einer Höhe von fünf Meter mindestens vier Meter herausragen würden.

Eine andere Platzierung sei nicht möglich, erklärte Schneider auf Nachfrage. »Wir werden das Gespräch zur Behörde in jedem Fall noch einmal suchen, um eine Versenkung zu ermöglichen,« betonte Bürgermeister Frank Scholz, der die Absage nicht einfach hinnehmen will.

Während die Räte daher von einer endgültigen Entscheidung zunächst absahen, auch weil sie vorab noch eine moderne Biogasanlage besichtigen wollen, quälten die Bürger ganz andere Fragen. Die Emissionsbelästigung sei schon jetzt so groß, beschwerte sich ein Bürger, dass er, um den Gestank im Haus zu verhindern, regelmäßig die Fenster schließen müsse.

Mit der Anlage sieht er die Häuser noch mehr im Wert gemindert. Auch wird befürchtet, dass durch die Anlieferung der Substrate – vorwiegend Mais – das Wohngebiet »Stuckäcker II« beeinträchtigt werde. Die Kastanienstraße sei für den landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar, machte Scholz geltend.

Hierauf seien die Anwohner schon bei der Entwicklung des Baugebietes hingewiesen worden. Schneider informierte, dass die Ernte intensiv eingeholt werde, was innerhalb von drei oder vier Tagen erledigt sei. Auch den Vergleich zu Epfendorf ließ die Verwaltung nicht gelten.

Dort wurde der Gegenwehr nachgegeben und der Biogasanlage-Bauantrag zurückgenommen. Allerdings wollte der dortige Bauherr mitten im Ort bauen, erinnerte Willekes. Das Gebiet in Dietingen befinde sich im Außenbereich. Scholz appellierte an die Bevölkerung, die energetischen und umweltschonenden Aspekte einer solchen Anlage in Betracht zu ziehen, die in ihrer Stromerzeugung weit effektiver sei als Wind- und Sonnenenergie-Anlagen.

Zudem sieht Scholz mit der Genehmigung einen Haupterwerbs-Landwirt unterstützt, der eine Alternative zur Unsicherheit in der Milchwirtschaft suche. Eine Biogasanlage in der von Schneider beantragten Größenordnung produziere bei einer Nennleistung von 180 Kilowatt und einer Laufzeit von täglich 24 Stunden 4320 Kilowatt und damit eine Menge, die ein Haushalt im Jahr verbrauchen würde. Der produzierte Strom soll dann, nach Auskunft von Schneider, ins Netz der Energieversorgung Rottweil eingespeist werden.


Anfrage Landratsamt, 9.7.2010 _ Biogasanlage

 

Sehr geehrter Herr Kopp,

wie Sie wissen, stehen wir Grünen den Regenerativen Energien im Allgemeinen und der Biogas-Initiative der Familie Schneider in Dietingen durchaus positiv gegenüber.

Im Zusammenhang mit der Dimensionierung und den Grundlagen zur emissionsrechtlichen Genehmigung dieser Anlage kommt es nun schon seit geraumer Zeit in Dietingen zu Streitigkeiten, die zwischenzeitlich gar dem Gemeindefrieden abträglich sind.

Ich würde mich gerne mit Ihnen darüber unterhalten.
Hätten Sie Zeit für mich?

Mit freundlichen Grüßen
Max Burger

 

Antwort 12.7.2010 _ Erster Landesbeamter Hermann Kopp 

Sehr geehrter Herr Burger,

gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch in der Angelegenheit zur Verfügung. Was die Terminfrage angeht, können wir uns ja vielleicht am Rande der heutigen Kreistagssitzung besprechen. Grundsätzlich käme für mich ein Termin am Mittwoch, den 20.07.2010 (ganztägig) oder Donnerstag den 21.07.2010 vormittags in Betracht.

Ich würde den Leiter des Amtes für Bau, Naturschutz und Gewerbeaufsicht, Herrn Griesser, zum Gespräch hinzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Kopp

 

Terminanfrage 9.7.2010 _ Bürgermeister, Kreisrat Frank Scholz (Dietingen)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Scholz,

wie Sie wissen, stehen wir Grünen den Regenerativen Energien im Allgemeinen, somit auch der Biogas-Initiative der Familie Schneider in Dietingen durchaus positiv gegenüber.

Im Zusammenhang mit der Dimensionierung und den Grundlagen zur emissions-rechtlichen Genehmigung dieser Anlage wurde mir in meiner Eigenschaft als Kreisrat berichtet, dass es seit geraumer Zeit in Dietingen zu Streitigkeiten kommt, die zwischenzeitlich gar dem Gemeindefrieden abträglich sind.

Ich würde mich gerne mit Ihnen darüber unterhalten.

Hätten Sie Zeit für mich?

Mit freundlichen Grüßen

Max Burger

 

Antwort 14.7.2010 _ Bürgermeister, Kreisrat Frank Scholz

Hallo Herr Burger,

entschuldigen Sie, daß ich erst jetzt antworte.

Leider ist der 22.07. ein atypischer Donnerstag und deshalb für einen Treff ungeeignet.             Wäre für Sie Mittwoch, 21.07. um 09.00 Uhr machbar?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Scholz

Bürgermeister

 

aktueller Stand der Bearbeitung (10.1.2011)

Zu dem Thema am 8.7.2010 wurde mit Widerspruchsführern gegen die Dietinger Biogasanlage ein Gespräch mit den Grünen Landtagsabgeordneten Ilka Neuenhaus und Bernd Murschel geführt.

Außerdem wurde die Thematik in weiteren Gesprächen am 21.7.2010 im Dietinger Rathaus mit BM Scholz und am 20.7.2010 im Rottweiler Landratsamt mit dem Ersten Landesbeamten, Herrn Hermann Kopp, dem Amtsleiter Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsicht Herrn Edgar Griesser sowie mit Frau Senada Kusturica, der zuständigen Sachbearbeiterin des Naturschutzamtes ausführlich behandelt.

Derzeit steht die Beantwortung von zwei Eingaben Dietinger Bürger an den Petitionsausschuss des Landtages aus. Bis zu ihrer Beantwortung besteht kein Handlungsbedarf.

 

Antrag 14.7.2010 _ Zukunft der ARGE Rottweil


Sehr geehrter Herr Dr. Michel,

wir beantragen hiermit, das Thema „Neuorganisation der Trägerschaft im SGB II: Zukunft der ARGE Rottweil“ noch vor der Sommerpause auf die Tagesordnung des Kreistages zu setzen.

Die Frage, ob Rottweil zukünftig die alleinige Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernimmt oder im Jobcenter die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit fortsetzen wird, ist von grundlegender Bedeutung für den Landkreis. Wir bitten deshalb um eine intensive Prüfung und Darstellung des Sachverhalts in einer Vorlage für den Kreistag unter Berücksichtigung der

folgenden Überlegungen und Fragen.

Im April 2010 hat die Bundesregierung beschlossen, dass durch eine Änderung des Grundgesetzes an den Job-Centern in gemeinsamer Trägerschaft der Agentur für Arbeit und der Gebietskörperschaften festgehalten werden soll. Gleichzeitig wird für 41 weitere Kommunen die Möglichkeit eröffnet, sich in alleiniger Trägerschaft um die langfristig arbeitslosen Menschen zu kümmern (Optionskommunen).

In Baden- Württemberg werden dies - nach heutigem Stand - neun weitere Gebietskörperschaften sein, die ab dem 1.1.2012 die Betreuung von ALG II-EmpfängerInnen in alleiniger Verantwortung übernehmen können. Die Städte Stuttgart und Mannheim haben bereits signalisiert, sich beim Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg für diese Option zu bewerben. Laut einer Umfrage des Landkreistages haben 24 der 35 Landkreise Interesse zu optieren.

Kommunen und Kreise, die sich für die alleinige Trägerschaft entschieden haben, müssen sich bis Ende 2010 bewerben. Auch der Landkreis Rottweil muss sich deshalb bald entscheiden, ob er sich ebenfalls als „Optionskommune“ bewirbt.

Im Interesse einer regionalen Arbeitsmarktpolitik mit individueller Förderung gilt es, diese Entscheidung sorgsam und verantwortungsvoll abzuwägen. Zu klären ist deshalb in Bezug auf das von der Bundesregierung vorgelegte „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende“, das Anfang Juli im Bundestag beschlossen werden soll,

  • ob und in welchem Umfang die kommunalen Entscheidungsspielräume in Bezug auf die Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit (§ 44a) beschnitten werden und welche konkreten Konsequenzen dies für die Arbeit der ARGE Rottweil hätte,
  • ob zu befürchten ist, dass diese Neuregelung nach § 44 a zu einem erneuten „Verschiebebahnhof“ zwischen Sozialhilfe und ALG II führen wird, wie dies bis Ende 2004 der Fall war,
  • wie sich die Zusammensetzung und die Entscheidungskompetenz der Trägerversammlung verändert und ob die kommunalen Handlungsspielräume und die Entscheidungskompetenz des Kreistages sich verbessern oder verschlechtern,
  • ob zu befürchten ist, dass die Berücksichtigung der neuen Betreuungsschlüssel von 1:75 für die Gruppe der unter-25-Jährigen und von 1:150 für die Gruppe der über-25-Jährigen zu Lasten der Eingliederungsmittel gehen und deshalb weniger Mittel für arbeitsmarktpolitische und integrative Maßnahmen zur Verfügung stehen werden,
  • ob durch die neuen dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse des Geschäftsführers/ der Geschäftsführerin und die Bewirtschaftung der Bundesmittel durch die ARGE mehr lokale Entscheidungsspielräume entstehen. Im Hinblick auf das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e)“ und die „Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ist zu klären,
  • welche konkreten zusätzlichen kommunalen Handlungsspielräume sich ergeben würden in Hinblick auf die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, der flexiblen, individuellen und passgenauen Förderung der EmpfängerInnen von ALG II, der örtlichen Sozialplanung, der Vernetzung mit sozialen Einrichtungen, einem abgestimmten Vorgehen der Rechtskreise des SGB II und des SGB XII und der kommunalpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten,
  • ob davon ausgegangenen wird, dass eine alleinige Trägerschaft der Landkreis Rottweil für das SGB II zu kommunalen Mehrkosten führen wird und wenn ja, in welcher Größenordnung und für welche Bereiche,
  • ob davon ausgegangen wird, dass der Landkreis Rottweil alle Voraussetzungen für die Zulassung als kommunaler Träger der Grundsicherung erfüllt,
  • welche konkreten Konsequenzen die in § 6c formulierten Bestimmungen des Personalübergangs für den Kreis hätten, da die kommunalen Träger verpflichtet sind, mindestens 90 % der Angestellten und Beamten der Bundesagentur für Arbeit zu übernehmen.

Von Interesse ist zudem, ob die Möglichkeit bestünde, eine „Option“ nur für eine Jugendagentur beantragen zu können. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Sachverhalt ebenfalls bis zur Kreistags-Sitzung aufklären könnten.

Sollte der Rottweiler Kreistag beschließen, die „Option“ nicht zu ziehen, wird die gemeinsame Trägerschaft auf jeden Fall bis 2015 bestehen bleiben. Für 2011 und eine evtl. längerfristige Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit und Landkreis Rottweil muss ein Kooperationsvertrag ausgearbeitet werden. Ein Mustervertrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) müsste bereits vorliegen.

Der Landkreis Rottweil muss im Interesse der Menschen, die längerfristig arbeitslos sind, darauf hinwirken, dass vertragliche Regelungen mit der Agentur für Arbeit getroffen werden, die das Hilfeangebot für diese Personengruppe möglichst optimal nutzen und dem Rottweiler Jobcenter den größtmöglichen Handlungsspielraum im Rahmen des Gesetzes eröffnen. Folgende Punkte gilt es hierbei besonders zu beachten:

  • Die Gelder für Eingliederungsmaßnahmen müssen noch gezielter und flexibler als bisher eingesetzt werden, damit langzeitarbeitslose Menschen die Möglichkeit erhalten, eine Beschäftigung aufzunehmen. Der Landkreis muss hierbei ein deutliches Mitspracherecht haben.
  • Die Zielvereinbarungen müssen für jedes Haushaltsjahr möglichst konkret benannt sein und die Ergebnisse evaluiert werden.
  • Die Zahl der kommunalen Beschäftigten mit ihren besonderen Kenntnissen sollte in den neuen Jobcentern erhöht werden, damit Eingliederungsmaßnahmen optimal mit kommunalem Hilfeangeboten (Suchtberatung, Schuldnerberatung, Kinderbetreuung) verknüpft werden können.
  • Eine Reihe von Trägern bietet Arbeitsgelegenheiten (Aghs) für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen an. Diese wirksamen Strukturen müssen weiter ausgebaut und optimiert werden.
  • Ein Programm „Erfolgreich in Ausbildung“ muss weitergeführt und ergänzt werden.


Sehr geehrter Landrat Dr. Michel,

die bisherigen Strukturen in der ARGE Rottweil haben Mängel in der Betreuung Langzeitarbeitsloser deutlich werden lassen. In der Neuorganisation des Jobcenters geht es nun darum, diese Defizite zu beheben und eine Struktur zu schaffen, die Langzeitarbeitslosen wieder einen Weg in den Arbeitsmarkt eröffnet.

Mit freundlichen Grüßen

Max Burger,

Kreisrat


Anfrage 21.10.2010
Foto: dpa

Obdachlosigkeit bei extremer Kälte


Sehr geehrter Herr Dr. Michel,

durch den Spiegel-Artikel 'Überleben in der Eiseskälte' wurden wir auf das Thema Obdachlosigkeit, insbesondere bei extremer Kälte aufmerksam.

Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) wurden demnach vergangenes Jahr, zehn erfrorene Obdachlose zumeist in kleinen und mittleren Städten aufgefunden. Das liegt daran, dass in vielen Großstädten inzwischen Notunterkünfte oder Kältebusse zur Verfügung stehen, und die Unterstützung auf dem Land und in kleineren Städten immer noch unzureichend ist.

Bitte teilen Sie uns mit,

  • welche Vorkehrungen der Landkreis Rottweil hierfür getroffen hat,
  • ob ein Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung zur Verfügung steht,
  • ob die Unterkunft nur zeitweise bzw. zeitlich begrenzt gewährt wird,
  • wie die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren (Aushänge usw.)
  • welche Regelung für die Haustiere der Obdachlosen gelten.

Reiner Hils und ich wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich dieser Thematik annehmen würden - allen Sparzwängen zum Trotz!

Mit freundlichen Grüßen
Max Burger



Antwort Landratsamt, 30.10.2010


Sehr geehrter Herr Burger,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Herr Landrat Dr. Michel hat mich gebeten Ihnen direkt zu antworten.

Im Landkreis Rottweil steht für wohnungslose und obdachlose Menschen das soziale Zentrum „Spittelmühle" in Rottweil, Neckartal 4 zur Verfügung. Neben stationären Leistungen für eingliederungswillige Menschen ist dort auch eine Kurzeit- und Notunterbringung für sogenannte „Durchwanderer" gewährleistet. Die Polizeidienststellen des Landkreises sind hiervon unterrichtet und bringen bei kurzfristig notwendig werdenden Unterbringungen die betroffenen Personen zur „Spittelmühle". Nach Angaben der „Spittelmühle" nimmt die Zahl der klassischen „Durchwanderer" allerdings schon seit Jahren immer mehr ab. Neben den Ansprechpartnern in der „Spittelmühle" stehen insbesondere für Kostenfragen zwei Sachbearbeiterinnen beim Kreissozialamt zur Verfügung.

Die Unterkunft in solchen Fällen wird in der Regel zeitlich begrenzt gewährt, für eine längere Unterbringung im stationären Bereich ist der Eingliederungswille der betroffenen Menschen erforderlich. Die Betroffenen erfahren von diesen Angeboten in der Regel durch Mund- zu- Mund- Propaganda (die Anlaufstellen sind in der „Szene" bekannt), ebenso durch die Pfarrhäuser, die sie oft aufsuchen sowie beim Kreissozialamt und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen. In der Regel suchen die betroffenen Personen auch die Fachberatungsstelle für ambulante Hilfen der Arbeiterwohlfahrt Rottweil in Rottweil, Suppengasse 2 auf. Im gleichen Gebäude befindet sich auch das „Suppenstüble", die Rottweiler Wärmestube.

Für die Haustiere, insbesondere Hunde der betroffenen Menschen gibt es in der „Spittelmühle" ein abgegrenztes Zimmer für einzelne Personen. Dies ist aus hygienischen Gründen und dem Problem von Allergien bei anderen Bewohnern, aber auch wegen Ängsten von anderen Bewohnern der „Spittelmühle" unvermeidlich. Als weitere Möglichkeit kann auch die Unterbringung der Haustiere in der Tierauffangstelle des Tierschutzvereins herangezogen werden, dies kommt jedoch äußerst selten zum Tragen.

Neben dem oben geschilderten Angebot gibt es auch noch die Obdachlosenunterkünfte der Städte und Gemeinden im Landkreis, für welche die jeweiligen dortigen Ortspolizeibehörden zuständig sind.

Wie Sie sicherlich wissen, fördert der Landkreis die genannten Hilfsangebote. Bei der Zielgruppe handelt es sich oftmals um besondere Menschen. U.a. aus diesem Grund wurde beim Landkreis auch die Stelle für Menschen in besonderen Lebenslagen eingerichtet. Vorrangiges Ziel ist hier, die Notsituation der Obdachlosigkeit erst gar nicht eintreten zu lassen. Der Bereitschaftsdienst unseres Allgemeinen Sozialen Dienstes ist in Notsituationen durch die Polizei „rund um die Uhr" auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Unbürokratisch können hier bei Bedarf zunächst Unterbringungen in Gaststätten oder Ferienwohnungen mit vorläufiger Kostenzusage durchgeführt werden.

Auch wenn uns keine Fälle bekannt sind, in welchen Menschen auf Grund ihrer Obdachlosigkeit im Landkreis erfroren sind, so wird bei den genannten Hilfsangeboten davon ausgegangen, dass sich der Einzelne bei entsprechendem Bedarf meldet und auf sich aufmerksam macht. Für diesen Fall bin ich mir sicher, dass dann auch die notwendige Hilfe gewährt werden kann.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Hamann



Anfrage 11.11.2010

Hilfe durch niederschwellige Beratungsangebote
bei sexueller Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Frauen

Sehr geehrter Herr Dr. Michel,

am 25. Oktober tagte das Kuratorium „Miteinander gegen Gewalt an Frauen und Kindern“ im Bischof Linsenmann Haus in Rottweil. Hierbei wurde durch Frau Kirsten Deter die Arbeit des Vereins Grauzone e.V. in Donaueschingen vorgestellt, der sich die Hilfe bei sexueller Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Frauen zur Aufgabe gemacht hat.

Frau Deter ist in der Beratung direkt und indirekt Betroffener tätig. Ziel der Beratungsgespräche ist es, das weitere Vorgehen abzustimmen. In der Regel findet eine Vermittlung an weitere Beratungseinrichtungen statt (Jugendamt, Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Jugendsozialarbeiter, Eltern, Schulen, Lehrer, Suchthilfe, weißer Ring, Schulsozialarbeit, Polizei) und Hilfe bei Beendigung sexueller Gewalt. Ohne subjektive Einflussnahme wird ggf. die Bereitschaft der Betroffenen abgeklärt, Übergriffe zur Anzeige zu bringen.

Eine Statistik der Landesarbeitsgemeinschaft sexueller Missbrauch besagt, dass jedes 3. bis 4. Mädchen und jeder 7. bis 8. Junge mindestens einmal, bevor sie 18 Jahre alt sind, Opfer eines sexuellen Übergriffs werden. Ein Opfer muss im Durchschnitt mit sieben verschiedenen Menschen sprechen, bevor ihm/ihr geglaubt wird.

Zuständig für den Schwarzwald-Baar-Kreis, erbringt der Verein Grauzone e. V. folgende Leistungen

  • Präventionsprojekte (Schulen und Vereine)
  • Persönlichkeitstraining
  • Projekte mit Erzieherinnen
  • Erlebnispädagogische Projekte mit Jungen
  • Kurse für Frauen, die in Therapie sind, oder diese bereits abgeschlossen haben
  • Gruppenangebot für Mädchen und junge Frauen
  • Gesprächsgruppe für Angehörige von Betroffenen geplant

Folgende Zahlen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis wurden vom Verein Grauzone e.V. zusammengetragen:

2002      wurden 140 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt,

20 Anzeigen wegen Vergewaltigung und 40 wegen sexuellen Missbrauchs.

Grauzone e.V. führte 65 Beratungen mit Bezug auf sexuelle Gewalt durch.

2003      102 Beratungen

2004      120 Beratungen

2007      124 Gespräche in 50 Fällen

2008      stieg die Zahl auf 182 Beratungen in 45 Fällen an

2010      44 neue Fälle, 12 aus 2009,

bisher bereits 105 persönliche Termine,

253 telefonische Anfragen,

47 Email-Kontakte

Frau Deter berichtete, dass sie – außerhalb dieser Statistik – auch schon Fälle aus Rottweil betreut habe, wenngleich sie eigentlich nicht für unseren Landkreis zuständig ist. In einer lebhaften Diskussion wurde daher auch für den Kreis Rottweil das dringliche Erfordernis für entsprechende Beratungs- und Projektarbeiten formuliert. In den Landkreisen Tuttlingen und Balingen gibt es bereits vergleichbare Vereine (Phoenix in Tuttlingen, Feuervogel in Balingen).

Der Gedanke kam auf, den Verein „ Frauen helfen Frauen e.V.“ wegen einer möglichen Erweiterung seines Tätigkeitsfeld anzufragen, da dort schon Kompetenz und Netzwerke vorhanden sind. Für die dafür notwendigen Schulungen und mehr Personal wäre dieser Verein jedoch aufgrund seiner ohnehin sehr angestrengten Finanzlage derzeit überfordert.

Ihr Bestreben, einen ausgewogenen Haushalt 2011 verabschieden zu können ist mir bekannt und ich begrüße es ausdrücklich, dass aller Sparzwänge zum Trotz, der der vorgestellte Ansatz im Verwaltungshaushalt der Einzelplan 4 – Soziale Sicherung im Vergleich zu den Vorjahren nicht gekürzt, sondern sogar um runde 100 T€ erhöht wurde.

Daher ist es nicht meine Absicht, in der vorliegenden Angelegenheit Begehrlichkeiten anzumelden, vielmehr ist es meine Hoffnung, dass gemeinsam mit der Kreisverwaltung überregionale Fördertöpfe zu finden.

Wie Sie sicher wissen, wurde im Mai dieses Jahres der Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen veröffentlicht. Wichtiger Baustein dieses Plans ist es, möglichst früh ansetzende Prävention zu verstärken und Maßnahmen des Kinder-, Jugend- und Frauenschutzes effektiv miteinander zu verbinden - beispielsweise im Bundesprogramm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme".

Die Konzepte des Bundes schließen auch Zuständigkeitsbereiche, also auch Initiativen von Ländern und Kommunen mit ein. Dazu zählen z. B. die polizeiliche und gerichtliche Praxis sowie der Aufbau und Erhalt von Hilfsangeboten und Unterstützungseinrichtungen für die von Gewalt betroffenen Menschen. Die Umsetzung des Konzeptes setzt somit die gezielte Kooperation zwischen Bund, Ländern, Kommunen voraus.

In diesem Zusammenhang wäre ich Ihnen sehr dankbar für die Nennung entsprechender Fallzahlen aus unserem Landkreis sowie die einschlägigen Zuständigkeiten in der Kreissozialverwaltung.

Vielleicht gibt es ja bereits überregionale Kontakte auf Verwaltungsebene. Hier würden mich konkrete Erfahrungen und ggf. Kooperationsansätze interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Max Burger

Kreisrat



Antwort Landratsamt_22.11.2010


Sehr geehrter Herr Burger,

Herr Landrat Dr. Michel hat mich gebeten Ihre Anfrage zu beantworten.

Es ist grundsätzlich so wie von Ihnen aufgeführt, dass viele junge Menschen Opfer eines sexuellen Übergriffs werden. Abhängig von der jeweiligen Definition des sexuellen Missbrauchs schwanken dann auch die diesbezüglichen statistischen Angaben. Weiter ist es tatsächlich so, dass ein Opfer in der Regel viele verschiedene Menschen ansprechen muss, bevor es gehört" wird.

Ausgehend von der Analyse zur Kriminalitätsentwicklung im Landkreis Rottweil der Polizeidirektion Rottweil, wurden dort Sexualstraftaten registriert:

2004                                   58

2005                                    85

2006                                   45

2007                                    51

2008                                   80

2009                                    32

Sexueller Missbrauch von Kindern wurde registriert:

2004                                    20

2005                                   20

2006                                    15

2007                                    10

2008                                    12

2009                                    6

Wie dargestellt, handelt es sich bei den Zahlen um bei der Polizei angezeigte Fälle. Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer wesentlich höher ist.

Die Erfahrung belegt, dass misshandelte Kinder und Jugendliche (und hierzu gehören auch Opfer des sexuellen Missbrauchs) sich zunächst eine Vertrauensperson suchen und in der Regel nicht direkt Kontakt zur Polizei oder zum Jugendamt aufnehmen. Über diese Vertrauenspersonen wie Freunde oder Freundinnen, Erzieherinnen, Lehrer, Vertrauenslehrer, Ärzte, Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit, Jugendgruppenleiterinnen und nicht zu vergessen die Eltern, kommen dann Kontakte zu den (helfenden) Institutionen zustande.

Hilfen und Prävention werden im genannten Bereich im Landkreis Rottweil u.a. durch die kommunale Kriminalprävention, die psychologische Familien- und Lebensberatungsstelle der Caritas, die Schwangerschaftsberatungsstellen donum vitae Rottweil und der Caritas, dem Verein Frauen helfen Frauen mit dem Projekt MustAng", durch die offene Jugendarbeit, durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes Rottweil, durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie, durch Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, durch Sprechstunden des Gesundheitsamtes, durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit, durch Jugendgruppenleiterinnen, durch Erzieherinnen, durch Lehrer und Pfarrer geleistet. Jede dieser Personen/Institutionen wird für sich in Anspruch nehmen entsprechend weiter zu helfen, wobei für die Jugendhilfe der Schutzauftrag des SGB VIII gilt und weitergehende Hilfen, bis hin zur Antragstel­lung nach dem Opfer-Entschädigungsgesetz zu vermittelt werden.

Entsprechend der Beschlusslage der Landkreisgremien wurde die Jugendhilfeplanung fortgeschrieben und am 15.11.2010 vom Jugendhilfeausschuss einstimmig dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.

In der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung wird ausgeführt, dass Voraussetzung für einen wirksamen und präventiven Kinderschutz die Früherkennung von familiären Belas­tungen und Risiken für das Kindeswohl, die frühzeitige Unterstützung der Eltern zur Stär­kung der Erziehungskompetenz und eine konstruktive Kooperation aller beteiligten Akteu­re ist. In der Jugendhilfe kann Früherkennung, frühzeitige Unterstützung und konstruktive Kooperation gelingen, wenn klare strukturelle Rahmenbedingungen und eindeutige interne Regelungen zum Schutzauftrag gegeben und ein Netzwerk zu anderen am Kinderschutz Beteiligten aufgebaut und gepflegt wird.

Zur Situation im Landkreis wird ausgeführt, dass beim Jugend- u. Versorgungsamt Rottweil der strukturelle Rahmen, in dem die Aufgaben des Kinderschutzes eingebettet sind, durch eine überschaubare Amtsstruktur, klare Regelung der Verantwortlichkeiten, dem ganzheitlichen Ansatz im Allgemeinen Sozialen Dienst, das strukturierte Besprechungs­wesen, die regelmäßige Fortbildung und Supervision und den Bereitschaftsdienst gekennzeichnet ist. Zudem sichern interne Regelungen die fachlichen Standards und ein einheitliches Vorgehen ab. Dies sind eine Handlungsanleitung zur Umsetzung des Schutzauftrages im Allgemeinen Sozialen Dienst, die Arbeitsgrundlage zur Qualität im Bereich Vollzeit und Tagespflege, die Arbeitsgrundlage zum Umgang, zur Wahrnehmung und Ausübung von Verantwortung im Arbeitsalltag des Allgemeinen Sozialen Dienstes, die Dienstanweisung zum Umgang mit Gefährdungsmitteilungen im Dezernat Jugend und Soziales, die Einweisung/Information für Pflegeeltern, Tagespflegepersonen, Sozialpädagogische Familienhelfer und andere für das Jugendamt tätige Personen bezüglich des Umgangs mit Gefährdungshinweisen.

Im Netzwerk zum Kinderschutz besteht vom Jugend- u. Versorgungsamt Rottweil regelmäßiger Kontakt und eine enge Kooperation mit der Polizeidirektion Rottweil, den Polizei­revieren, den Schulen, Kindergärten, Tagesgruppen, Intensivhilfen, dem Kreissozialamt, dem Gesundheitsamt, den Stadt- und Ortsverwaltungen, der Psychologischen Familien- und Lebensberatungsstelle der Caritas, den Schwangerschaftsberatungsstellen donum vitae und der Caritas, dem Verein Frauen helfen Frauen, den Nachmittagsbetreuungen an Schulen und den Familiennetzwerken. Weiter sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, Vereinbarungen zum Kinderschutz abgeschlossen wurden. Qualifizierungsveranstaltungen für Fachkräfte zum Fragen des Kinderschutzes wurden durchgeführt. Kooperationsveranstaltungen mit den unmittelbar am Kinderschutz Beteiligten (Ärzten, Hebammen, Schulamt, Kindergärten usw.) wurden ebenfalls durchgeführt. Um zu Familien mit besonderen Belastungen oder gar Risiken für das Kindeswohl Zugang zu finden und rechtzeitig frühe Hilfen zum Einsatz zu bringen werden Sprechtage vor Ort und Hausbesuche als Schwerpunkt der Tätigkeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes durchgeführt. Grundsätzlich werden alle minderjährigen Mütter vom Allgemeinen Sozialen Dienst zur Hilfebedarfsklärung aufgesucht. Pflegefamilien, die in den Kreis zuziehen werden grundsätzlich vom Pflegekinderdienst besucht und die Lebenssituation des Pflegekindes wird überprüft. Risikofamilien werden vom Allgemeinen Sozialen Dienst begleitet, beraten und unterstützt. Ebenfalls werden Jugendschutzkontrollen und Bereitschaftsdienste vom Allgemeinen Sozialen Dienst geleistet.

Gerade mit Blick auf eine gewisse Niederschwelligkeit werden in der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung mittelfristige Ziele zum Aufbau einer Onlineberatung für Kinder und Jugendliche im Landkreis vorgegeben.

Durch die von Ihnen angesprochenen frühen Hilfen soll durch eine bessere und verbindliche Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitssystem der Schutz von Säuglingen und Kleinkindern aus besonders belasteten Familien vor Misshandlung und Vernachlässigung intensiviert werden. Neben den oben aufgeführten Leistungen sind in diesem Zusammenhang noch das Landesprogramm STÄRKE" und die vor einiger Zeit im Landkreis Rottweil eingeführten Elternbriefe zu nennen. Beide Maßnahmen sollen u.a. auch dazu beitragen, dass Eltern sensibilisiert werden und bei entsprechenden Problemen frühzeitig Hilfe einfordern.

Ausgehend von der Haushaltsplanung für das Jahr 2011 wird im Sozialdezernat mit einer Steigerung des Zuschussbedarfs von gut 0,7 Mio. Euro oder 1,8 vom Hundert gerechnet. Die Planung für 2010 sah eine Steigerung um gut 3,5 Mio Euro oder 9,3 vom Hundert vor.

Selbstverständlich ist jedes misshandelte oder missbrauchte Kind eines zuviel. Dem gilt unser tägliches Handeln. Programme, die ohne eine Komplementärfinanzierung des Trägers vor Ort auskommen, sind hier nicht bekannt. Zudem meine ich, dass wir entsprechend der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Rottweil auch im genannten Bereich zumindest ordentlich aufgestellt sind.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Angaben gedient zu haben und verbleibe

 

Hamann




Sehr geehrter Herr Dr. Michel,

die „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (Verpartnerung) wird in Baden-Württemberg als einzigem Bundesland nicht auf den Standesämtern der Kommunen, sondern bei den Landkreisen durch-geführt. Diese unserer Ansicht nach verwaltungstechnisch unsinnige Regelung hat die Landes-regierung Baden-Württemberg im Rahmen einer Länderöffnungsklausel des entsprechenden Bundesgesetzes durchgesetzt.

Die Tatsache, dass die Standesämter für lesbische und schwule Paare verschlossen bleiben, wird oftmals als diskriminierend empfunden. Hinzu kommen Unterschiede bei den Gebühren, die ebenfalls eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellen. Zuletzt wurde dies durch Antidiskriminierungsstelle des Bundes moniert. So stellte Christine Lüders, die Leiterin dieser Einrichtung der Bundesregierung, am 6.10. 2010 zutreffend fest: „Die Benachteiligung von homosexuellen Menschen durch höhere Gebühren ist nicht zu rechtfertigen.“

Während Gebühren für die Eheschließung bei den Standesämtern generell 40 Euro betragen, sind die Gebühren für das Eingehen einer (Verpartnerung) nicht einheitlich geregelt. Vor diesem Hintergrund interessiert uns die Höhe der aktuell im Landratsamt Rottweil erhobenen Gebühren sowie ob evtl. im Haushalt 2011 eine Veränderung dieser Gebühr, evtl. analog zu der einer Eheschließung, beabsichtigt ist.

Wir bitten Sie uns mitzuteilen, wie häufig es in Rottweil Verpartnerungen gibt, welche Verwaltungsmitarbeiter oder -mitarbeiterinnen mit der Durchführung von Verpartnerungen betraut sind und ob mit Einführung des Gesetzes über Verpartnerung, für diese eine eigene Ausbildung oder Zusatzausbildung zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin erforderlich war.

Standesämter bieten in der Regel einen würdevollen räumlichen Rahmen für die Trauungszeremonie. Es wurde mir berichtet, dass im Rottweiler Landratsamt, eine der ersten Verpartnerungen in der Nähe zum Eigenbetrieb Abfallwirtschaft durchgeführt wurde. Finden sie heute dort immer noch statt?

Mit freundlichen Grüßen

Max Burger,

Kreisrat



Empfehlung an die Landesregierung

vom 16.11.2010-Az. 071.580

Prof. Stefan Gläser, Städtetag Baden-Württemberg

Herrn Minister Heribert Rech MdL

Innenministerium Baden-Württemberg

Postfach 102443

70020 Stuttgart

Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes - Übertragung der Aufgabe auf die Standesämter

Sehr geehrter Herr Innenminister Rech,

mit dem am 01.01.2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts ist das Personenstandswesen grundlegend reformiert worden. Seither sind bundesweit grundsätzlich die Standesämter für die Begründung und Beurkundung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zuständig. Die Regelungen über die Eheschließung sind im gleichen Zug auf die Begründung und Beurkundung einer Lebenspartnerschaft übertragen worden.

Baden-Württemberg gehörte zu den wenigen Bundesländern, welche eine Öffnungsklausel in §23 Lebenspartnerschaftsgesetz nutzten. Vom Bundesrecht abweichend sind daher hierzulande weiterhin alleine die Stadt- und Landkreise für die Beurkundung und Dokumentation von Lebenspartnerschaften zuständig.

Nach Auskunft des Fachverbands der Standesbeamten sind die Standesämter mittlerweile in allen Bundesländern mit Ausnahme Thüringens und Baden-Württembergs für die Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zuständig (1. In Thüringen befindet sich jedoch mittlerweile ein Regierungsentwurf zur Übertragung dieser Aufgabe auf die Standesämter im Gesetzgebungsverfahren.

Damit dürfte Baden-Württemberg bald das einzige Bundesland sein, in dem Lebenspartnerschaften nicht vor den Standesbeamten begründet und dokumentiert werden können. Diese Sonderstellung verkompliziert das Verfahren für die Stadt- und Landkreise bei Partnerschaftsbegründungen über Landesgrenzen hinweg. Das baden-württembergische Sonderrecht sorgt aber auch bei allen anderen Partnerschaftsbegründungen für vermeidbaren Zusatzaufwand.

So kann beispielsweise die Standesamts-Standardsoftware AUTISTA für die Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Baden-Württemberg nicht genutzt werden. Überlegungen zu einer spezifischen Verfahrenserweiterung für Baden-Württemberg scheiterten im vergangenen Jahr an den hohen Entwicklungskosten bei vergleichsweise geringen Fallzahlen. So wurden im Stadtkreis Mannheim beispielsweise im vergangenen Jahr 40 Lebenspartnerschaften begründet. Landesweit lag die jährliche Zahl an Partnerschaftsbegründungen der letzten Landeserhebung im Jahre 2005 zufolge bei 1400. Aufwändige Verwaltungsverfahren schlagen sich in höheren Gebühren oder höherem Abmangel der betroffenen Kommunen bei der Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nieder.

Das Argument für die Aufgabenübertragung auf die Stadt- und Landkreise bei Einführung des Lebenspartnerschaftsrechts im Jahre 2002, die Begründung und Dokumentation von Lebenspartnerschaften sei wegen der komplexen Rechtsmaterie besser auf große Behörden zu übertragen, ist spätestens seit der Angleichung des Partnerschaftsrechts an das Eheschließungs- recht durch die Reform des Jahres 2009 nicht mehr stichhaltig. Im Übrigen sind die seit jeher durch alle Standesämter zu vollziehenden Eheschließungen von Ausländern angesichts des hierbei zu beachtenden ausländischen Rechts im Regelfall rechtlich nicht weniger anspruchsvoll als die Begründung von Lebenspartnerschaften.

Darüber hinaus steht - anders als noch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts - die Gleichbehandlung des Lebenspartnerschaftsrechts und des Eheschließungsrechts als Teile des deutschen Personenstandsrechts bzw. Personenstandswesens nicht mehr in Frage. Sie sollte bundesweit auch einheitlich praktiziert werden.

Vor diesem Hintergrund und auf Basis eines Gremienbeschlusses unseres Verbands bitten wir Sie, baldmöglichst ein Gesetzgebungsverfahren zur Übertragung der Zuständigkeit für die Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes von den Stadt- und Landkreisen auf die Standesämter zu initiieren.

Der Landkreistag Baden-Württemberg und der Gemeindetag Baden-Württemberg sowie die beiden Fachverbände für Standesbeamte im Land halten Mehrfertigungen dieses Schreibens zur Kenntnis und mit der Bitte um Unterstützung unseres Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Stefan Gläser Oberbürgermeister a. D.

1) In Bayern ist ein Wahlrecht zur Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Notare (wie seither) oder Standesämter eingeführt worden.

 

Antwort Landratsamt Rottweil vom 6.12.2010,


Eingetragene Lebenspartnerschaft

Ihre Anfrage vom 11.11.2010

Sehr geehrter Herr Kreisrat Burger,

Ihre Anfrage leitete Herr Landrat Dr. Michel am 12.11.2010 zur direkten Erledigung an mich weiter. Daher bin ausschließlich ich dafür verant-wortlich, dass Ihr Schreiben bisher nicht beantwortet wurde. Ich habe Ihre Anfrage inhaltlich als nicht so dringend erachtet, dass hierfür wichtige Amtsgeschäfte wie das Waffenrecht und insbesondere die Heimaufsicht mit mehreren langfristig geplanten Heimbegehungen innerhalb der vergangenen 3 Wochen zurückgestellt werden sollten.       Aus diesem Grund erfolgt die Antwort erst jetzt.

Mit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) am 01.08.2001 verpflichtete das Land die Landkreise und kreisfreien Städte zur Durchführung des Gesetzes und setzte einheitliche Gebühren für Amtshandlungen nach diesem Gesetz fest. Aufgrund §4 Abs. 3 des Landes-gebührengesetzes (LGebG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Gebührenrechts vom 14. Dezember 2004 wurde das Landratsamt verpflichtet, unter anderem auch die Gebühren für die Durchführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes selbst festzusetzen. Dies wurde mit der Rechtsverordnung des Landratsamts Rottweil über die Erhebung von Gebühren für die Wahr- nehmung von Aufgaben als unte­re Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde vom 14.12.2006, geändert am 17.06.2008, erledigt. Die genannten Gebühren wurden als Zeitgebühr gemäß §12 Abs.2 Nr. 2 LGebG anhand der damaligen Personal- und Sachkosten kalkuliert und festgesetzt. Die Gebühren wurden im Gebührenverzeichnis als Anlage zur genannten Gebühren-verordnung unter Nr. 5.2 auf der Homepage des Landkreises Rottweil veröffentlicht. Im direkten Vergleich mit den Nachbarkreisen zwar relativ geringe Gebühren, allerdings liegen diese im Vergleich zu den Gebühren bei einer Eheschließung deutlich höher. Im Zuge der Neukalkulation der Gebühren in 2010 wurde aus diesem Grund auf eine Gebührenerhöhung verzichtet, obwohl diese anhand der gestiegenen Kosten gerechtfertigt gewesen wäre. Eine Reduzierung der Gebühren stand wegen der finanziellen Situation des Landkreises ebenfalls nicht zur Diskussion.

Seit Inkrafttreten des LPartG wurden bei unserer Behörde insgesamt 26 eingetragene Lebenspartnerschaften registriert. Ich selbst wurde 2001 als damalige Standesamtsaufsicht von Herrn Landrat Autenrieth beauftragt, die Durchführung des LPartG für den Landkreis zu organisieren und habe mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Partnerschaftsfeiern in würdevollem Rahmen durchgeführt werden können. So führen wir die feierlichen Zeremonien je nach Größe der Festgesellschaften in den beiden Sitzungssälen im Rundbau oder im Besprechungsraum im 3. OG des Gebäudes Stadionstraße 5 durch. Da den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern/innen die kirchliche Trauung verwehrt ist, kommt es immer wieder vor, dass sich relativ große Gesellschaften anmelden. Mehrfach haben schon über 100 Personen einer Partnerschaftszeremonie im Großen Sitzungssaal beigewohnt. Diese vielfältigen, der Größe der Festgesellschaft angepassten räumlichen Möglichkeiten kann kein Bürgermeisteramt im Landkreis bieten. Auch wurden wir bisher immer wieder von gleichgeschlechtlichen Paaren und Gästen für die persönlichen, gehalt- und würdevollen Feierlichkeiten gelobt, negative Äußerungen sind nicht bekannt. Aus Datenschutzgründen darf ich Ihnen leider keine Referenzpersonen benennen; jedoch kann ich Ihnen versichern, dass bereits namhafte Rottweiler Familien teilgenommen haben.

Deshalb habe ich mich auch über Ihre Aussage gewundert, dass eine der ersten Verpartnerungen in der Nähe des Eigenbetriebs Abfallswirtschaft durchgeführt wurde. Natürlich befinden sich die Sitzungssäle - wie Sie als Kreisrat sicherlich wissen - in räumlicher Nähe zum Eigenbetrieb. Ich frage mich, was daran stört? Die Büros des Eigenbetriebs sind vergleichbar mit jedem anderen Büro unserer Behörde und stören auch bei Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse nicht!

Seit über 4 Jahren beurkunde ich selbst keine Partnerschaften mehr, diese Aufgabe nehmen derzeit mein Nachfolger als Standesamtsaufsicht und seine Stellvertreterin wahr. Beide Kollegen sind aufgrund ihrer täglichen Arbeit prädestiniert für diese Aufgabe und führen sie auch in meinem Sinne fort; ich trage als Amtsleiter weiterhin die Verantwor­tung.

Mit freundlichen Grüßen

Seeger