
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte an einen Gedanken meines Redebeitrags aus der Krankenhausdebatte vom 20.9. anknüpfen:
‚Je mehr wir uns der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben der Daseinsvorsorge entledigen, verlieren wir damit auch unsere Handlungs- und Gestaltungsspielräume.
Das bedeutet letztlich, großenteils den Verlust der uns eigenen Politikfähigkeit.’
Mit der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II durch unseren Landkreis, hätten wir jetzt wieder eine neue lohnende Aufgabe, der wir uns stellen sollten! Denn die Verknüpfung von Arbeitsmarktintegration mit sozialer Integration sowie die Erfahrung im Umgang mit schwierigen Zielgruppen sind seit jeher kommunale Stärken.
Steuerung und Controlling der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II können hervorragend in die bestehenden Verwaltungsstrukturen und die demokratisch legitimierte politische Kontrolle unseres Landkreises eingegliedert werden.
Anders als in der staatlichen Arbeits- bzw. Arbeitslosigkeitsverwaltung können flache Hierarchien mit effektiver Ressourcen- und Personalverwaltung realisiert – schlüssige, passgenaue Konzepte umgesetzt werden.
Vorerfahrungen würden direkt genutzt und mit kommunalen Kooperations-potenzialen verknüpft. Es besteht eine hohe Problem- bzw. Klientennähe. Beschäftigungsansätze können in Kooperation mit lokalen Akteuren umgesetzt werden.
Diesen Ansatz habe ich nicht erfunden, er entspricht voll und ganz einem weitreichenden Beschluss des Präsidiums des Deutschen Landkreistages vom 5./6.2.2008. Hierin wurde ganz klar festgestellt, 'dass die kommunale Trägerschaft den vorzugswürdigen Lösungsansatz darstellt und dass die getrennte Aufgabenwahr-nehmung dauerhaft keine Lösung sein kann'.
In diesem Beschluss wird weiterhin festgestellt, dass ein verfassungsgewollter prinzipieller Vorrang einer dezentralen, also kommunalen, vor einer zentralen und damit staatlich bestimmten Aufgabenwahrnehmung besteht. Denn nach dem Grundgesetz werden Gesetze von den Ländern – und in den Ländern von den Kommunen wohnortnah bei einer großen Zahl von Betroffenen ausgeführt.
Die Verfassung bestimmt ausdrücklich diesen Vorrang der dezentralen Aufgabenwahr-nehmung. Dem würde unbedingt auch ein Gesamtträgerschaft für das SGB II durch unseren Landkreis Rechnung tragen.
Als Beispiel dieser Gesetzesausführung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende können schon heute die 69 Optionskommunen herangezogen werden, die im Rahmen einer Experimentierklausel die SGB II-Leistungen bereits seit 2005 komplett aus einer Hand erbringen. Die Optionskommunen haben diese Herausforderung bisher erfolgreich bewältigt.
Sie zeigen schon heute, dass auch die überregionale Vermittlung gewährleistet werden kann. Kooperationen mit anderen Arbeitsmarktdienstleistern und Netzwerken kommen ebenso in Frage wie selbstverständlich auch eine weitere, aber eben begrenzte Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit, deren Kerngeschäft die Vermittlung im Bereich des SGB III ist und bleibt. Ohne Weiteres können auf diesem Wege national wie international Bewerber und Arbeitgeber zusammengebracht werden.
Ein besonderer Vorteil der kommunalen Trägerschaft liegt in der Gewährung aller Leistungen „aus einer Hand“. Die Kommunen können hierbei auf weitere, eigene Dienstleistungen und Ressourcen ebenso zurückgreifen wie auf langfristig etablierte und bewährte Netzwerke mit allen relevanten Akteuren der Region.
Landkreise und Kommunen verfügen über langjährige Erfahrung bei der Gewährung von Fürsorgeleistungen. Bereits seit Anfang der 90er Jahre haben sie die Hilfe zur Arbeit intensiviert und zum Teil umfangreiche Systeme kommunaler Beschäftigungsförderung etabliert.
Viele Landkreise haben für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit spezielle Einrichtungen geschaffen. Mit ihren Aktivitäten haben sie die doppelte Zielsetzung von Arbeitsmarktintegration und sozialer Integration verfolgt. Sie haben insbesondere Erfahrungen mit besonderen Zielgruppen gesammelt, wie Langzeit-arbeitslosen, Menschen in wirtschaftlichen Problemlagen, Menschen mit gesundheitlichen Problemen, sozial benachteiligten Jugendlichen und Menschen mit Migrations-hintergrund. Diese Zielgruppen prägen auch heute die Arbeit im SGB II.
In dem bereits erwähnten Beschluss, zielte der Deutsche Landkreistag darauf ab, die Dienstleistungen und Kooperationsbeziehungen der Kommunen für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung im SGB II einzusetzen und mit den Zielen der Arbeitsförderung zu verknüpfen, wie z.B.
- Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung
- Netzwerke mit Arbeitgebern und Wirtschaftsverbänden,
- Aktivitäten der Jugend(berufs)hilfe
- Aktivitäten im Schul- und Bildungsbereich,
- Angebote zur Kinderbetreuung durch das Jugendamt ggf. in Kooperation mit anderen Trägern,
- soziale Angebote wie Schuldnerberatung,
- Sucht- und Drogenberatung,
- psychosoziale Betreuung,
- Angebote im Bereich der Gesundheitsförderung.
Die kreisangehörigen Gemeinden können im Rahmen der kommunalen Trägerschaft intensiv an der Aufgabenwahrnehmung beteiligt werden. Die mit dem SGB II verbundenen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Fragestellungen erfordern ein Engagement vor Ort, also in den Kommunen, die hier auch bisher wertvolle Beiträge geleistet haben.
Eine zukünftige kommunale Arbeitsvermittlung und ggf. ein Arbeitgeberservice können durch weitere Dienstleistungen flankiert werden. Vielfach existieren aus der Wirtschaftsförderung heraus etablierte Kontakte und Kooperationsstrukturen, Foren und Netzwerke, in denen die Ziele und Dienstleistungen der Arbeitsvermittlung transportiert werden.
Oft sind es sogar die Landräte und Bürgermeister selbst, die für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen werben. Arbeitsvermittlung und Wirtschaftsförderung ergänzen sich zu einer umfassenden Dienstleistung für die Unternehmen, um Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern, auf- und auszubauen.
All die genannten Vorteile einer kommunalen Trägerschaft sprechen eindeutig für die Übernahme der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II durch den Landkreis. Die Grünen im Rottweiler Kreistag sprechen sich mit großer Überzeugung dafür aus.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit